
Herbst im Park Babelsberg
Bisher war der Park Babelsberg das perfekte – im besten Sinne des Wortes – Naherholungsgebiet für alle Potsdamer. Man konnte dort picknicken, baden, brainstormen, auf einer Wiese in der Sonne am Wasser liegen, Fußball oder Frisbee oder Federball oder sonstwas spielen, mit dem Fahrrad zum Biergarten radeln, entzückenden Sportlerinnen begegnen, abseits der Wege fotografieren, Gitarre spielen und dazu singen, im Winter Schlitten fahren und was man sonst noch so alles in einem 124 ha großen Park mit kilometerlangem Ufer, großem Baumbestand und unzähligen Wiesen machen kann.
Das ist mit der am 1. März 2007 in Kraft getretenen neuen Parkordnung der verantwortlichen Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), die diese neue Parkordnung groteskerweise auch noch als „Verbesserung der Aufenthaltsqualität“ euphemisiert, jetzt alles verboten.
Von heute auf morgen ist der Park Babelsberg also kein lebendiger Park für lebendige Menschen mehr, sondern ein videoüberwachtes, museales Stück zwangsentmenschter Natur für subordinierte Spaziergänger, die die Wege unter Bußgeldandrohung nicht verlassen dürfen.
Man kann nur hoffen, dass sich genügend Widerstand regt – ich jedenfalls werde, im Rahmen meiner Möglichkeiten, kräftig daran mitarbeiten.
Dass sich beharrlicher Protest lohnen kann, zeigt die Tatsache, dass man seit dem 1. Januar die wichtigsten Wege im Neuen Garten und im Park Babelsberg offiziell wieder mit dem Fahrrad befahren darf. Außerdem verkündete die verantwortliche Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, dass die Barrieren an den Eingängen abgebaut werden, die Wächter ab sofort keine vermeintlichen Parkregelmissachter mehr fotografieren und demnächst eine zusätzliche Liegewiese ausgewiesen werden soll.
Immerhin, ein Anfang.



cc 2007 Michael Preidel
kontakt [ät] rettet-park-babelsberg.de
QuickTime-Panoramen aus dem Park Babelsberg
Bürgerinitiative Babelsberger Park
Interessanterweise ist in der am 9. November (!) 2006 in Kraft getretenen Parkordnung im Amtsblatt für Brandenburg das Verlassen der Wege, anders als in der Fassung der SPSG, nicht verboten.
Wenn Sie sich beschweren wollen: Kontaktinformationen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg